Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) bei medizinischer Notwendigkeit, deren Dauer, deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und dem ausführenden Fachpflegedienst.