Die Finanzierung des Mehrbedarfs für die Aufnahme der Erst- und Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (APP) gemäß der Änderung der Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege in den EBM erfolgt außerhalb der budgetierten Gesamtvergütungen.
Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege